Stationäre Dauerpflege
Im Selbstverständnis der Einrichtung ist der Aspekt des Wohnens gleichwertig, sodass ein Gleichgewicht von Wohnen, Betreuung und Pflege angestrebt wird. Schwerpunkt ist die Pflege und Betreuung von Menschen, die in den Pflegegraden 1 bis 5 eingestuft sind, eingeschränkt auch von Personen, die einen pflegerischen Bedarf darunter haben.